Mittwoch, 20. Januar 2016

Wahl des österreichischen Bundespräsidenten

Am 8. Juli 2016 endet die zweite Funktionsperiode des amtierenden Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer.
Zu diesem Zeitpunkt muss ein neuer, durch Direktwahl gekürter Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin durch die Bundesversammlung vereidigt werden. Sollten sich mehr als zwei Kandidatinnen oder Kandidaten finden, könnte es auch zu einem zweiten Wahlgang kommen.


Wahltag: Sonntag, 24. April 2016


Dem Bundespräsidenten kommen eine Fülle von Rechten zu!
Rechtsakte die der Bundespräsident setzen darf:

• Ernennung des Bundeskanzlers
• Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung
• Entlassung eines Bundesministers oder einer Bundesministerin (nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers möglich)
• Bestellung einer einstweiligen Bundesregierung
• Angelobung des Bundeskanzlers, der Bundesministerinnen und Bundesminister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Landeshauptmänner und -frauen sowie Personen anderer Funktionen
• Oberbefehl über das Bundesheer (für diesbezügliche Rechtsakte ist es umstritten, ob sie an einen Vorschlag der Bundesregierung gebunden sind)
• Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Nationalrates
• Weisungen im Rahmen einer Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes



Briefwahl und Direktwahl mit zwei Wahlgängen

Die Briefwahl und die Direktwahl des Staatsoberhauptes in zwei Wahlgängen, diese beiden verfassungsgesetzlichen Vorgaben sind nur schwer miteinander vereinbar. Bei einem sehr kurzen Abstand zwischen dem ersten und einem allfälligen zweiten Wahlgang wären diese nicht möglich. Mit Blick auf die Bedürfnisse der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher hat sich der Gesetzgeber zu einem Kompromiss durchgerungen, der es diesem Personenkreis möglich machen sollte, vom Stimmrecht bei Bundespräsidentenwahlen Gebrauch zu machen.

Die Lösung ist nicht unkompliziert:
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher erhalten mit den Wahlkarten zum ersten Wahlgang gleich auch Wahlkarten für den zweiten Wahlgang. Diese sind allerdings keine „herkömmlichen“ amtlichen Stimmzettel, sondern „leere amtliche Stimmzettel“. Die Wahlkarten für den zweiten Wahlgang mit den leeren amtlichen Stimmzetteln dürfen nicht sofort nach Erhalt nach Österreich an die zuständige Bezirkswahlbehörde zurückgesendet werden. Vielmehr ist dies erst zu jenem Zeitpunkt zulässig, zu dem unanfechtbar feststeht, welche Bewerberinnen oder Bewerber in der „engeren Wahl“ gewählt werden können.
Dies ist erst am 9. Tag nach dem Wahltag zum ersten Wahlgang der Fall, so dass Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern für das Zurücksenden der Wahlkarten mit den leeren amtlichen Stimmzetteln noch knapp drei Wochen zur Verfügung stehen werden.
Nicht oft genug kann darauf hingewiesen werden, dass diese Frist unbedingt einzuhalten ist, weil anderenfalls die verfrüht eingelangten Stimmen in die Ergebnisermittlung nicht miteinbezogen werden dürften.


Wichtig:
rechtzeitige Registrierung in der Wählerevidenz


Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die sich an einer Wahl zum Bundespräsidenten oder zur Bundespräsidentin beteiligen wollen, müssen sich in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eintragen – zumeist wird dies der letzte Hauptwohnsitz oder ordentliche Wohnsitz sein.
Wenn Sie das nicht schon getan haben, sollten Sie sich jetzt registrieren: Spätestens muss die entsprechende Eintragung in die Wählerevidenz bis zum 24. März vorgenommen werden, damit die Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl noch möglich ist. Die Registrierung ermöglicht dann eine Stimmabgabe bei allen bundesweit stattfindenden Wahlen innerhalb der nächsten zehn Jahre.


Neuerung:
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die einen neuen Reisepass oder einen neuen Personalausweis in einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragen, werden in Zukunft vom Sachbearbeiter oder von der Sachbearbeiterin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich in die Wählerevidenz – und, wenn gewünscht, auch in die Europa-Wählerevidenz für die Teilnahme an Europawahlen – eintragen lassen können. Sie erhalten dabei gleich das entsprechende Antragsformular ausgefolgt.




Quelle:
Newsletter # 2/2015 | Redaktion austrians.org
AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND (AÖWB)
bmi

Aktuelle Infos beim Innenministerium: 
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_wahlen
Nähere Auskünfte auch über die Hotline des BMI: +43 1 531 26 2700

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