Samstag, 16. November 2013

Die Nürnberger Gesetze und ihr Kommentar – Überlebende berichteten

Quelle: Rolf von Ameln / auf IN

Die Nürnberger Gesetze

§ 1 (1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist…
§ 2 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen…
§ 3 Der Reichsminister des Inneren erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935
§ 1 (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
(2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.
§ 2 Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten…
§ 5 (1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft…
(2) Der Mann, der dem Verbot des §2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft…
§ 6 Der Reichsminister des Inneren erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

                                           
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935
Originalkommentar von Stuckart/Globke zur deutschen Rassegesetzgebung
Die nationalsozialistische Staatsführung hat den unerschütterlichen Glauben, im Sinne des allmächtigen Schöpfers zu handeln, wenn sie den Versuch macht, die ewigen ehernen Gesetze des Lebens und der Natur, die das Einzelschicksal wie das der Gesamtheit beherrschen und bestimmen, in der staatlich-völkischen Ordnung des Dritten Reiches wieder zum Ausdruck zu bringen, soweit dies mit den unvollkommenen, Menschen zu Gebote stehenden Mitteln möglich ist. Die Rechts- und Staatsordnung des Dritten Reiches soll mit den Lebensgesetzen, den für Körper, Geist und Seele des deutschen Menschen ewig geltenden Naturgesetzen wieder in Einklang gebracht werden. Es geht also bei der völkischen und staatlichen Neuordnung unserer Tage nicht mehr und nicht weniger als um die Wiederanerkennung und Wiederher-
stellung der im tiefsten Sinne gottgewollten organischen Lebensordnung im deutschen Volks- und Staatsleben…
Das Blutschutzgesetz zieht die Trennung zwischen jüdischem und deutschem Blut in biologischer Hinsicht. Der in dem Jahrzehnt vor dem Umbruch um sich greifende Verfall des Gefühls für die Bedeutung der Reinheit des Blutes und die damit verbundene Auflösung aller völkischen Werte ließ ein gesetzliches Eingreifen besonders dringend erscheinen. Da hierfür dem deutschen Volke nur von seiten des Judentums eine akute Gefahr drohte, bezweckt das Gesetz in erster Linie die Verhinderung weiterer Blutmischung mit Juden…
Kein nach der nationalsozialistischen Revolution erlassenes Gesetz ist eine so vollkommene Abkehr von der Geisteshaltung und der Staatsauffassung des vergangenen Jahrhunderts wie das Reichsbürgergesetz. Den Lehren von der Gleichheit aller Menschen und von der grundsätzlich unbeschränkten Freiheit des einzelnen gegenüber dem Staate setzt der Nationalsozialismus hier die harten, aber notwendingen Erkenntnisse von der naturgesetzlichen Ungleichheit und Verschiedenartigkeit der Menschen entgegen. Aus der Verschiedenartigkeit der Rassen, Völker und Menscen folgen zwangsläufig Unterscheidungen zu den Rechten und Pflichten der einzelnen. Diese auf dem Leben und den unabänderlichen Naturgesetzen beruhende Verschiedenheit führt das Reichsbürgergesetz in der politischen Grundordnung des deutschen Volkes durch.
Friedrich Gräbe, ein Augenzeuge berichtet über die “Aussiedlung”:
In der Nacht vom 13. zum 14. Juli 1942 wurden in Rowno alle Insassen des Ghettos, in dem sich noch ungefähr 5000 Juden befanden, liquidiert…
Kurz nach 22 Uhr wurde das Ghetto durch ein großes SS-Aufgebot und einer etwa 3-fachen Anzahl ukrainischer Miliz umstellt und daraufhin die in und um das Ghetto errichteten elektrischen Bogenlampen eingeschaltet. SS- und Miliztrupps von 4-6 Personen drangen nun in die Häuser ein oder versuchten einzudringen. Wo die Türen und Fenster verschlossen waren und die Hausbewohner auf Rufen und Klopfen nicht öffneten, schlugen die SS- und Milizleute die Fenster ein, brachen die Türen mit Balken und Brecheisen auf und drangen in die Wohnungen ein. wie die Bewohner gingen und standen, ob sie bekleidet oder im Bett lagen, so wurden sie auf die Straße getrieben. Da sich die Juden in den meisten Fällen weigerten und wehrten, aus den Wohnungen zu gehen, legten die SS- und Milizleute Gewalt an. Mit Peitschenschlägen, Fußtritten und Kolbenschlägen erreichten sie schließlich, daß die Wohnungen geräumt wurden.
Das Austreiben aus den Häusern ging in einer derartigen Hast vor sich, daß die kleinen Kinder, die im Bett lagen, in einigen Fällen zurückgelassen wurden. Auf der Straße jammerten und schrien die Frauen nach ihren Kindern, Kinder nach ihren Eltern. Das hinderte die SS nicht, die Menschen nun im Laufschritt unter Schlägen über die Straße zu jagen, bis sie zu dem bereitstehenden Güterzug gelangten. Waggon auf Waggon füllte sich, unaufhörlich ertönte das Geschrei der Frauen und Kinder, das Klatschen der Peitschen und die Gewehrschüsse. Da sich einzelne Familien oder Gruppen in besonders guten Häusern verbarrikadiert hatten und auch die Türen mittels Brecheisen und Balken nicht aufzubringen waren, sprengte man diese mit Handgranaten auf. Da das Ghetto dicht am Bahnkörper von Rowno lag, versuchten junge Leute über die Schienenstränge und durch einen kleinen Fluß aus dem Bereich des Ghettos zu entkommen. Da dieses Gelände außerhalb der elektrischen Beleuchtung lag, erhellte man diese durch Leuchtraketen. Während der ganzen Nacht zogen über die erleuchteten Straßen die geprügelten, gejagten und verwundeten Menschen. Frauen trugen in ihren Armen tote Kinder, Kinder schleppten und schleiften an Armen und Beinen ihre toten Eltern über die Straßen zum Zuge. Immer wieder hallten durch das Ghettoviertel die Rufe “Aufmachen! Aufmachen!”…
Bernhard Goldstein schrieb:
Von der Straße vor dem Tore kam das gewohnte Gepolter der Mörder mit lautem Rufen und Stampfen eisenbeschlagener Stiefel. Scheinwerfer bestrahlten den Hof. Ich rannte in den offenen Torweg und dann eine Treppe hinauf. Unter mir streifte ein Scheinwerfer den Torweg, dann die Treppe und hielt dort an. Ich klomm höher. Genagelte Stiefel waren schon auf der Treppe zu hören.
Ich gelangte auf den Boden des Hauses und tastete mich im Dunkeln weiter. Das Kopfende eines zerbrochenen Bettes lehnte gegen die Wand. Ich kroch dahinter und stieß auf einen menschlichen Körper. Er war warm und zitterte heftig. Wer immer es war, er war lebendig und genauso voll Furcht wie ich selber. Der Raum war nicht groß genug für zwei, aber es war zu spät, umzukehren und woanders Platz zu suchen. Selbst wenn ich gewollt hätte, es wäre nicht gegangen; denn der andere umklammerte mich in krampfhafter Angst. Es war eine Frau. Sie atmete schwer und bemühte sich, ihr Keuchen zu dämpfen. Wir preßten uns gegen die Wand. Sie schmiegte sich dicht an mich und grub ihr Kinn in meine Schulter. Ihr Herz schlug wild. Sie sagte kein Wort. Ich hörte nur ihren schweren, halberstickten Atem.
Mehrmals kamen Polizisten auf den Speicher und ließen ihre Taschenlampen umherleuchten. Geduckt, zitternd erwarteten wir jeden Moment, daß ein Lichtstrahl auf uns fallen würde. Jedesmal wenn wir die schlurfenden Schritte auf der Treppe vernahmen, festigte die Frau ihren Griff um mich. Ihr Herz schlug noch heftiger, und wir beide zitterten krampfhaft. Furcht durchrieselte mich bei dem Gedanken, daß sie jeden Augenblick einen Herzschlag bekommen und mit ihren Armen fest um mich geschlungen sterben könnte.
Und wieder kamen die verdammmten Stiefel näher. “Hier ist niemand. Wir waren schon hier”, rief ihnen einer zu. Die Schritte verhallten. Grabesstille umfing uns.
Für den Augenblick wenigstens waren wir gerettet.
Dies sind nur Beispiele einer menschlichen Tragödie, des Holocaust.
In heutiger Zeit wird verdrängt, vergessen
und sehr oft gesagt: “So schlimm kann es doch gar nicht gewesen sein; – lasst uns endlich einen Schlussstrich ziehen.”

Nazis, auch das ist bekannt, hat es nach dem Jahre 1945 in Deutschland fast keine gegeben!

Von Rolf von Ameln / auf IN


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