Montag, 8. Juli 2013

BUNDESPRÄSIDENT - ÖSTERREICH


DER BUNDESPRÄSIDENT ÖSTERREICHS
Quelle: Schluss mit Wurscht - Politische Bildung für ALLE 



Die wichtigsten Aufgaben des österreichischen Bundespräsidenten:

- Ernennung und Entlassung der Bundesregierung
- Oberbefehlshaber des Bundesheers
- vertritt die Republik Österreichnach außen, empfängt und beglaubigt die ausländischen Gesandten
- schließt Staatsverträge ab
- kann den Nationalrat auflösen
- nach 100 Tagen Neuwahl
- Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Gesetzen
- alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen, soweit nicht verfassungsmäßig anderes bestimmt ist, auf Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr ermächtigten Bundesministers
- Erklärung unehelicher Kinder zu ehelichen auf Ansuchen der Eltern
- Ernennung der höchsten Richter auf Vorschlag des Bundesministers für Justiz (Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof)
- Ernennung der Bundesbeamten, Offiziere, Verleihung von Amtstiteln
- Angelobung der Landeshauptleute
- Aktueller Bundespräsident: Heinz Fischer



Die Wahl des österreichischen Bundespräsidenten:
- erfolgt durch eine absolute Mehrheitswahl (man muss mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhalten)
- gibt es keine Mehrheit im ersten Wahlgang, kommt es zu einem zweiten Wahlgang zwischen den Stimmenstärksten des ersten Wahlgangs
- Funktionsperiode von 6 Jahren
- Wiederwahl für eine folgende Periode nur einmal zulässig
- Wählbar ist jede Person, die zum Nationalrat wahlberechtigt ist und das 35. Lebensjahr überschritten hat



Bundespräsidenten der 2. Republik:
o Dr. Karl Renner (1945 – 1950)
o Dr. Theodor Körner (1951 – 1957)
o Dr. Adolf Schärf (1957 – 1965)
o Dr. Franz Jonas (1965 – 1974)
o Dr. Rudolf Kirchschläger (1974 – 1986)
o Dr. Kurt Waldheim (1986 – 1992)
o Dr. Thomas Klestil (1992 – 2004)
o Dr. Heinz Fischer (seit 2004 – heute)



Wichtiges:
- „Rollenverzicht“ = der Bundespräsident versucht nicht gegen die Mehrheit des Nationalrates seinen politischen Willen durchzusetzen. Er könnte die Bundesregierung „stürzen“, den Nationalrat auflösen und so die Parlamentswahlen erzwingen; würden Parlamentswahlen aber keine Änderung der Mehrheitsverhältnisse bringen, würden die Wahlen diese politische Blockade noch mehr verfestigen.
- Eine vorzeitige Absetzung des Bundespräsidenten ist nur aufgrund einer Volksabstimmung, eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs oder einer strafgerichtlichen Verurteilung (setzt die Aufhebung der Immunität voraus) möglich.  



Quelle: Schluss mit Wurscht - Politische Bildung für ALLE
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