Sonntag, 5. Mai 2013

"Im Namen des Volkes?"

Quelle: Rainer Kahni (Monsieurrainer) / FB


Rainer Kahni ist der Meinung: "Im Namen des Volkes?"

Morgen beginnen die sogenannten NSU – Prozesse vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichtes München. Zogen Neo–Nazis mit Wissen, Duldung oder gar Unterstützung von Teilen deutscher Sicherheitsorgane mordend durch die Republik?

Das ist die eigentliche spannende Frage in diesem Prozess. Der Untersuchungs - ausschuss im deutschen Bundestag tat das, was er in solchen Fällen immer tut, er tagt. Irgendwelche Konsequenzen aus dem Versagen der Behörden hat es natürlich nicht gegeben.
Uns interessiert heute, wie die Justiz mit so einem Verfahren umgeht. Man kann heute schon, am Vorabend des Auftaktes des Prozesses, sagen, dass das Gericht alles getan hat, um jedes Ansehen in der Bevölkerung zu verspielen. Die deutsche Justiz hat der Weltöffentlichkeit gezeigt, wes Geistes Kind sie ist.  

Eine Aufklärung über die uns alle bewegende Frage, in weit die Sicherheitsorgane der Republik in diese Morde verstrickt waren, wird es nicht geben. Dies hat der Vorsitzende Richter des Senates schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung öffentlich erklärt: „Diese Fragen werden nicht Gegenstand des Verfahrens sein!“
Die Arroganz, die Komplizenschaft mit dem Verfassungsschutz und die Obrigkeitshörigkeit der Richter wird nur noch übertroffen durch ihre Geschichtsvergessenheit. Sie haben vollkommen verdrängt oder gar nie in sich aufgenommen in ihren rechtswissenschaftlichen Studien, dass es eine Gerechtigkeit nicht geben kann, wenn die Öffentlichkeit aus den Verfahren ganz oder auch nur teilweise ausgeschlossen wird. Und genau dies ist geschehen trotz aller kleinkarierter verbeamteter Semantik bei der Vergabe der raren Plätze an die Medien.
Die drei grössten Tageszeitungen FAZ, ZEIT und SÜDDEUTSCHE ZEITUNG werden keine Plätze bekommen. Ausländische Medien mussten sich ihre Plätze beim Bundesverfassungsgericht einklagen. Die Absicht hinter diesem trostlosen Schauspiel springt den Beobachter geradezu an:
Der Prozess ist dem Staat peinlich.

Wenn dem aber so ist, dann sollten die Politiker endlich schweigen, die die hehren Worte vom „Freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat“ wie eine Monstranz vor sich her tragen.
- Deutschland ist nicht freiheitlich, denn es verweigert seinen Bürgern nach wie vor eine selbstbestimmte Verfassung nach Art. 146 GG. 
- Deutschland ist nicht demokratisch, denn es verweigert den Bürgern jede Mitbestimmung bei der Auswahl der Abgeordneten, der Wahl der Ministerpräsidenten, der Kanzler und der Bundespräsidenten.
- Und Deutschland ist kein Rechtsstaat, denn es hat keine von der executiven Politik weisungsunabhänge Justiz.
- Auf deutschen Boden hat es noch nie eine unabhängige Justiz gegeben. Im Kaisserreich eine Klassenjustiz, in der Weimarer Republik eine diese zutiefst verachtende Justiz, im III. Reich eine verbrecherische Blut – Justiz, nach dessen Zusammenbruch eine Wendehalsjustiz und heute eine ängstliche, weisungsbezogene Beamtenjustiz.


Am Beispiel ‚Öffentlichkeit‘ zeigt sich eine verheerende Rückwärts – Entwicklung der deutschen Justiz:

§ 169 Gerichtsverfassungsgesetz
„Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschliesslich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich.“

Diese dürren Worte sind übrig geblieben von den Lehren Immanuel Kant’s, der die Justiz kritisiert hatte: “Ohne Öffentlichkeit kann es keine Gerechtigkeit geben.“ Vielleicht hätte sich die Justiz anders entwickelt, wenn die liberalen und demokratischen Ideen aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sich besser durchgesetzt hätten und nicht mit dem Scheitern der Revolution im Jahre 1848 begraben worden wären.
Damals forderte man Geschworenengerichte und man verlangte bürgerliche Öffentlichkeit gegen absolutistische Geheimhaltung. Das Program der liberalen Bürgerbewegung beschrieb 1821 Anselm Feuerbach mit seinem rechtshistorischen Buch „Über die Öffentlichkeit und die Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege“.  

Aber Juristen aller Systeme haben das nie richtig akzeptiert. Es ist eben einfacher zu entscheiden, wenn man nicht kontrolliert wird.
„Mit der Macht ist der Mensch so gerne alleine“, schreibt der bekannte Professor em. Dr. iur. Uwe Wesel.
Weiter schreibt er: „Auch Juristen von heute haben ein eher gestörtes Verhältnis zur Öffentlichkeit. Gerne ist man bereit, sie auszuschliessen. Rundfunk, Film - und Fernsehaufnahmen sind in Gerichtsverhandlungen seit 1964 (Ausschwitzprozesse vor dem OLG Frankfurt, Anm. d. A.) verboten, nachdem einige Politiker in einem Gerichtsverfahren in wenig günstiger Weise photographiert worden waren“.
Das ist also der wahre Grund, warum das Fernsehen ausgeschlossen wird und nicht irgendwelche hehren hochtrabenden „Bedenken“ der Bundesverfassungsrichter, die auch nur durch ein Proporz – Auswahl – Verfahren der Politiker zu ihren roten Roben gekommen sind.
Öffentlichkeit sei gefährlich, sagen die Juristen. Frage: Für wen?
- Für die Angeklagten?
- Für die Anwälte?
- Für die Staatsanwälte?
- Für die Richter?
- Oder gar für den Staat?

Es gibt aber auch andere Stimmen. Sie betonen den hohen Verfassungsrang der Gerichtsöffentlichkeit. Doch die grosse Karawane der Juristen zieht in die entgegengesetzte Richtung. Für sie ist die vom Gesetz geforderte Öffentlichkeit nur überflüssig und lästig.
In der Abwehr der Öffentlichkeit, der Kontrolle und der Kritik ist ihr hohes Abstraktionsniveau und ihre verquere Terminologie ihre wirksamste Waffe.  

Conclusio:
Dieser Prozess vor dem OLG München, diese Richter, diese Staatsanwälte, diese Verfassungsrichter und diese Organe des Verfassungsschutzes haben sich erledigt, bevor der erste Gong verklungen ist.
Da ist die in der Rechtsgeschichte einmalige Erlaubnis des Gerichtes, dass ein türkisches Fernsehteam eineinhalb Stunden im Gefängnis der Angeklagten filmen durfte, nur ein rührender und hilfloser Versuch der völlig überforderten Richter, der Öffentlichkeit doch noch beweisen zu wollen, dass sie unvoreingenommen seien. 
Sie sind es nicht!  

Quelle: Rainer Kahni (Monsieurrainer) / FB

Zum Hakenkreuz erzogen,
das damals Mode war,
vom Rektor angelogen –
So wurdst du Referendar.

Du warst im tiefen Flandern
Etappenkommandant.
Du spucktest auf die andern
auch hier, im Vaterland.

Ihr spieltet Wilhelms Stützen;
das Korps ersetzt das Heer.
Gäbs keine ohne Mützen:
ihr wäret gar nichts mehr.

Nach steifen Amtsvisiten,
der Landgerichtsstation  
kam dann nach alten Riten
die Doktorpromotion.

Es kam das Staatsexamen.
Ihr seid emporgerückt.
Ihr setzt nun vor den Namen
den Titel, der euch schmückt.

Nun, deutsche Jugend, richte!
Hier Waage! Da das Schwert!
Räch dich für die Geschichte!
Zeig dich des Kaisers wert!

Würg mit dem Paragraphen!
Benutz den Kommentar!
Du mußt den Landsmann strafen,
der kein Teutone war.

Setz auf das Samtbarettchen!
Das Volk es glaubt an dich.
Justitia, das Kokettchen,
schläft gern beim Ludewich.

Du gibst dich unparteilich
am Strafgesetzbuchband ...
Du bist es nicht. Nur freilich:
Juristen sind gewandt.

Du wirst des Rechtes Künder.
Dich kriegt man nicht – für Geld.
Gott gnade dem armen Sünder,
der dir in die Finger fällt!

Ich grüße dich, wunderbare
Zukunft der Richterbank!
Du nennst das einzig Wahre:
Rechtspruch nach Stand und Rang!

Ihr wählt euch eure Zeugen!
Ihr sichert den Bestand!
Wo sich euch Rechte beugen,
ist euer Vaterland!
(Kurt Tucholsky)  



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