Montag, 23. Juli 2012

Armutsrisikos „Energieversorgung“

Quelle: DL21 - die Linke in der SPD / Forum / Newsletter



Vorschläge und Maßnahmen zur Verhinderung des Armutsrisikos „Energieversorgung“

 

Am 5. Juli 2007 hat die Europäische Kommission eine Europäische Charta der Rechte der Energieverbraucher in den Bereichen Strom- und Gasversorgung vorgelegt. Sie umfasst verbindliche Vorgaben für Vertragsgestaltungen, Auskünfte, Preise, Streitbeilegung und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken. 


Zudem enthält die Charta eine sozialpolitische Komponente: Darin wird der Schutz jener BürgerInnen gefordert, die von einer Anhebung der Energiepreise besonders hart betroffen sind. Um eine "Energiearmut" zu verhindern, soll eine kostenlose Mindestversorgung mit Energie (Strom, Heizung, Licht) sichergestellt werden.


Die Kommission war der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten das Problem der schutzbedürftigen VerbraucherInnen nicht hinreichend angegangen sind, da nicht einmal die Hälfte der Mitgliedstaaten versucht habe, diese Kategorie von Verbrauchern zu definieren. Nur fünf Mitgliedstaaten haben erwogen, in irgendeiner Form einen Standardtarif für sozial benachteiligte Haushalte einzuführen...



Weiterlesen unter dem Link
Diskussionspapier "Armut und Endergie"



Quelle: DL21 - die Linke in der SPD / Forum / Newsletter


 

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