Donnerstag, 3. Mai 2012

Marktfreiheit versus Grundrechte


Quelle: parlament.gv.at


Bundesrat diskutiert Vorschläge der Kommission:
Marktfreiheit versus Grundrechte


Die Arbeiterkammer argumentierte, es finde eine inakzeptable Verschiebung statt, indem Marktfreiheiten zu Grundrechten werden. Für die Arbeiterkammer gibt der Verordnungsvorschlag den Marktfreiheiten Vorrang vor den Grundrechten, zumal geprüft werden müsse, ob die Ausübung der Grundrechte verhältnismäßig und gerechtfertigt ist. 


Nach dem EuGH müssten nun nicht mehr nur die Staaten selbst für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zuständig sein, sondern auch einzelne Gruppen, die ihr Streik- und Demonstrationsrecht wahrnehmen, lautete die Kritik. 
Die Arbeiterkammer lehne daher den Entwurf vollinhaltlich ab, außerdem verwies der Experte auf die Judikatur des Menschenrechtsgerichtshofs, die konträr zu jener des EuGH stehe. 


Die Vertreterin der Wirtschaftskammer wiederum unterstrich, dass die geplante Verordnung die Marktfreiheiten und die Grundrechte als gleichrangig ansehe, und daher wie bisher üblich nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu entscheiden wäre.  


Den koplpletten Parlamentsbericht sehen Sie unter:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2012/PK0351/index.shtml

Quelle: parlament.gv.at

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